Behandlungsablauf
Wird eine Sprachstörung in irgendeiner Form festgestellt, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Dies
kann je nach Alter und Begleiterkrankungen des Patienten ein Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt oder
Neurologe sein. Dieser verordnet auf Rezept bei Bedarf eine logopädische Behandlung. Die Kosten übernehmen
abzgl. eines Eigenanteils die Krankenkassen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Sobald Sie ein Rezept über Logopädie erhalten haben, sollten Sie sich bald um einen Termin
kümmern, da eine Behandlung zwei Wochen nach Ausstellung der Verordnung begonnen haben muss.
Andernfalls ist eine Verlängerung durch den verordnenden Arzt erforderlich.
Wenn es aus medizinischen Gründen nötig ist (z.B. Bettlägerigkeit, Pflegefall) kann von dem
Arzt auch ein Hausbesuch durch den Logopäden verordnet werden.
Bringen Sie bei Ihrem ersten Termin die Verordnung, die Krankenversichertenkarte und einen
Terminkalender mit.
Nach eingehender Untersuchung erfolgt die Beratung über die individuelle Behandlung und die
voraussichtliche Dauer der Therapie. Für Fragen Ihrerseits habe ich stets ein offenes Ohr.